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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spots

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Spots, die die Perq-Plattform nutzen, um Mitgliedschaften oder vergleichbare wiederkehrende Vorteilsprogramme gegenüber Nutzern anzubieten und zu verwalten.

Gültig ab: 24. Oktober 2026 Als PDF herunterladen

Inhalt

  1. § 1. Geltung und Begriffe
  2. § 2. Vertragsschluss
  3. § 3. Spot-Konto und Team
  4. § 4. Leistungen von Perq
  5. § 5. Pläne des Spots
  6. § 6. Mitgliedschaftsvertrag mit dem Mitglied
  7. § 7. Pflichten des Spots
  8. § 8. Zahlungsabwicklung über Stripe
  9. § 9. Tarife
  10. § 10. Provision und Rechnungen
  11. § 11. Tarife mit Grundgebühr
  12. § 12. Widerruf, Kündigung, Rückerstattungen und Anfechtungen
  13. § 13. Ranking
  14. § 14. Datenschutz
  15. § 15. Marken, Material und Marketing
  16. § 16. Nachrichten an Mitglieder
  17. § 17. Vertraulichkeit
  18. § 18. Haftung und Freistellung
  19. § 19. Laufzeit, Kündigung und Abwicklung
  20. § 20. Änderungen dieser Spot-AGB
  21. § 21. Schluss

Noch Fragen?

kontakt@perqapp.de

§ 1. Geltung und Begriffe

Diese Spot-AGB regeln den Vertrag zwischen der Perq Ventures UG (haftungsbeschränkt), Stieglitzstraße 17, 26919 Brake („Perq“), und Unternehmen, die über die Website perqapp.de, den Perq Pass der Mitglieder, das Spot-Konto auf perqapp.de und die App „Perq für Spots“ (zusammen die „Plattform“) Mitgliedschaften anbieten („Spot“). Der Vertrag heißt „Plattformvertrag“.

Eine Mitgliedschaft ist ein wiederkehrendes Vorteilsprogramm des Spots für Verbraucher („Mitglied“). Sie läuft in Perioden von einem Monat ab dem Beitritt („Periode“) und ist kostenpflichtig oder kostenlos („Gratis-Plan“). Die Vorteile erbringt der Spot in seinem Betrieb.

Perq vermittelt die Mitgliedschaften und wickelt sie technisch ab. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt zwischen dem Mitglied und dem Spot zustande. Perq ist nicht Anbieter der Vorteile.

Die Spot-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Mit der Registrierung versichert der Spot, dass er die Plattform im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nutzt. Eigene Geschäftsbedingungen des Spots gelten nicht, es sei denn, Perq stimmt ihnen in Textform zu.

Die Konditionen seines Tarifs sieht der Spot beim Abschluss und bekommt sie per E-Mail (§ 9). Die Nutzungsbedingungen für Mitglieder gelten im Verhältnis zwischen Spot und Mitglied nach § 6.

§ 2. Vertragsschluss

Der Plattformvertrag kommt zustande, wenn der Spot ein Spot-Konto registriert und diesen Spot-AGB zustimmt. Die Zustimmung gibt er in der App Perq für Spots bei der Einrichtung, spätestens vor seinem ersten Plan.

Perq kann die Registrierung innerhalb von 14 Tagen ablehnen oder von Nachweisen abhängig machen, zum Beispiel zum Gewerbe oder zur Vertretungsberechtigung. Lehnt Perq ab, endet der Plattformvertrag. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Mitgliedschaften werden erst angeboten, wenn der Spot live geschaltet ist (§ 5).

Wer diesen Spot-AGB für ein Unternehmen zustimmt, versichert, dazu berechtigt zu sein.

§ 3. Spot-Konto und Team

Perq stellt dem Spot ein Spot-Konto bereit, in der App Perq für Spots und auf perqapp.de. Dort pflegt der Spot seine Angaben, legt Pläne an, sieht Mitgliedschaften, Einlösungen, Zahlungen, Auszahlungen und Belege, verwaltet sein Team und seinen Tarif. Welche Aufgaben in der App und welche auf perqapp.de erledigt werden, bestimmt Perq.

Der Spot kann Mitarbeitende per Einladungscode in sein Team aufnehmen. Teammitglieder können Pässe scannen und Einlösungen sehen. Der Spot entfernt Teammitglieder selbst, wenn sie ausscheiden. Er verantwortet alles, was über sein Spot-Konto und durch sein Team geschieht.

Zugangsdaten und Anmeldecodes sind vertraulich. Der Spot meldet Perq jeden Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich.

§ 4. Leistungen von Perq

Perq stellt dem Spot die Plattform bereit, damit er Mitgliedschaften anbieten und abwickeln kann. Dazu gehören

  • die Darstellung des Spots und seiner Pläne auf der Website,
  • der Abschluss der Mitgliedschaften im Namen des Spots und die gesetzlichen Bestätigungen an das Mitglied,
  • der Einzug der Beiträge über den Zahlungsdienstleister Stripe nach § 8,
  • der Perq Pass des Mitglieds und die Scan-Funktion in der App Perq für Spots zur Prüfung,
  • die Entgegennahme von Kündigungen und Widerrufen der Mitglieder für den Spot, einschließlich des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungswegs ohne Anmeldung auf perqapp.de/kuendigen,
  • Auswertungen zu Mitgliedschaften und Einlösungen im Spot-Konto.

Welche weiteren Funktionen der Spot nutzen kann, richtet sich nach seinem Tarif (§ 9).

Perq schuldet keinen Erfolg, insbesondere keine Mindestzahl an Mitgliedern, keine bestimmte Platzierung und keine Reichweite. Perq bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Störungen und Ausfälle bei Dritten wie Stripe, Apple oder Google begründen keine Ansprüche.

Perq kann Pläne, Profile oder einzelne Inhalte des Spots einschränken, pausieren oder entfernen, wenn

  • begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Spot-AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter bestehen,
  • Mitglieder sich wiederholt oder in erheblichem Umfang beschweren oder
  • dies für die Sicherheit der Plattform, den Schutz der Mitglieder oder den Ruf von Perq erforderlich ist.

Der Spot erhält spätestens mit Wirksamwerden eine Begründung mit den maßgeblichen Tatsachen und Gründen und kann den Sachverhalt klären. Erweist sich die Maßnahme als unbegründet, hebt Perq sie unverzüglich auf.

Perq darf die Plattform weiterentwickeln, anpassen und einschränken, solange ihr Kern, Vertrieb und Abwicklung von Mitgliedschaften, für den Spot im Wesentlichen erhalten bleibt. Eine Funktion, die der Tarif des Spots enthält, entfällt nur nach § 9 Absatz 4.

§ 5. Pläne des Spots

Der Spot legt seine Pläne selbst an und bestimmt Bezeichnung, Vorteile, Häufigkeit und Beitrag. Der Beitrag beträgt 0 € oder liegt zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag, die Perq beim Anlegen des Plans anzeigt. Beiträge sind Endpreise gegenüber Mitgliedern. Eine vom Spot geschuldete Umsatzsteuer ist darin enthalten.

Der Spot stellt sicher, dass alle Angaben zu seinen Plänen wahr, vollständig, rechtmäßig und nicht irreführend sind, einschließlich gesetzlicher Pflichtangaben. Er bietet nur Leistungen an, die er rechtmäßig erbringen darf, und hält alle dafür nötigen Erlaubnisse.

Der Spot geht live, sobald er einen aktiven Plan hat und, bei bezahlten Plänen, sein Zahlungskonto nach § 8 eingerichtet ist. Gratis-Pläne brauchen kein Zahlungskonto. Bezahlte Pläne setzen einen Tarif voraus, der sie erlaubt (§ 9).

Der Spot hält seine Pläne aktuell. Kann er einen Plan nicht mehr erfüllen, etwa wegen Schließung, Umzug oder Sortimentswechsel, beendet er ihn unverzüglich im Spot-Konto („Plan beenden“). Laufende Mitgliedschaften enden dann zum Ende der jeweils laufenden Periode, weitere Beiträge werden nicht eingezogen. Perq informiert die Mitglieder.

Preiserhöhungen oder Kürzungen der Vorteile zulasten bestehender Mitglieder kündigt Perq den Mitgliedern für den Spot mindestens 30 Tage vorher an. Sie gelten frühestens ab der ersten Periode nach Ablauf der Frist. Die Mitglieder können bis dahin zum Periodenende kündigen. Mehr Vorteile und neue Bezeichnungen sind jederzeit möglich. Pläne mit laufenden Mitgliedschaften werden technisch durch eine neue Fassung ersetzt.

Der Spot bietet über die Plattform keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden oder sonst unangemessenen Inhalte an. Perq darf solche Inhalte ohne Vorankündigung entfernen. § 4 Absatz 4 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

§ 6. Mitgliedschaftsvertrag mit dem Mitglied

Die Darstellung eines Plans ist eine Einladung an das Mitglied, ein Angebot abzugeben. Der Spot bevollmächtigt Perq, das Angebot in seinem Namen anzunehmen, sobald die erste Zahlung gelungen ist, bei Gratis-Plänen sofort. Perq schickt dem Mitglied im Namen des Spots die gesetzlichen Bestätigungen, bei bezahlten Plänen mit Firma, Anschrift und Kontakt des Spots sowie der Widerrufsbelehrung.

Inhalt jeder Mitgliedschaft sind die Nutzungsbedingungen für Mitglieder in der jeweils geltenden Fassung (https://www.perqapp.de/agb). Der Spot erkennt sie als Bedingungen seiner Mitgliedschaften an und erfüllt, was sie dem Mitglied zusagen. Das betrifft insbesondere

  • den monatlichen Lauf der Mitgliedschaft, die Kündigung zum Periodenende und die Rücknahme einer Kündigung,
  • das Widerrufsrecht mit anteiligem Wertersatz nach dem dort beschriebenen Rechenweg,
  • den Planwechsel mit anteiliger Differenz, Vormerkung und vollen Kontingenten,
  • die Ankündigungsfrist von 30 Tagen bei Preiserhöhungen,
  • das Ende der Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug und bei Beendigung eines Plans.

Der Spot bevollmächtigt Perq außerdem, Kündigungen, Widerrufe, Beschwerden und sonstige Erklärungen der Mitglieder zur Mitgliedschaft für ihn entgegenzunehmen, Planwechsel und Kündigungen technisch umzusetzen, Rückerstattungen nach § 12 auszulösen und Zahlungsanfechtungen für ihn zu beantworten.

Der Spot gewährt dem Mitglied die Vorteile des Plans ab Vertragsschluss, solange die Mitgliedschaft aktiv ist und das Mitglied einen gültigen Perq Pass vorzeigt. Er prüft den Pass bei jedem Besuch mit der Scan-Funktion. Außerhalb dieses Wegs besteht kein Anspruch auf Vorteile. Der Spot weist Mitglieder mit gültigem Pass nicht ohne sachlichen Grund zurück und behandelt sie nicht willkürlich ungleich.

Der Spot rechnet Mitgliedschaften nur über die Plattform ab. Er bewegt Mitglieder nicht dazu, dieselbe oder eine inhaltsgleiche Mitgliedschaft außerhalb der Plattform abzuschließen, um Entgelte zu umgehen. Eigene, deutlich andere Programme darf der Spot weiter betreiben. Diese Regel schützt die Infrastruktur, die Perq für Vermarktung, Vertragsschluss, Zahlung und Verwaltung bereitstellt und die sich über die Entgelte nach §§ 9 bis 11 finanziert.

§ 7. Pflichten des Spots

Der Spot hält bei Angebot, Bewerbung und Durchführung seiner Mitgliedschaften alle einschlägigen Vorschriften ein, insbesondere Wettbewerbs-, Verbraucherschutz-, Preisangaben-, Lebensmittel-, Hygiene-, Steuer- und Jugendschutzrecht.

Der Spot macht wahre, vollständige und aktuelle Angaben zu Firma, Rechtsform, Anschrift, gesetzlicher Vertretung, Ansprechperson, Kontakt-E-Mail und Telefon, Handelsregister, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung. Firma, Anschrift und Kontakt werden den Mitgliedern vor dem Abschluss und in der Bestätigung als Vertragspartner angezeigt. Änderungen trägt der Spot unverzüglich im Spot-Konto und in seinem Zahlungskonto ein.

Der Spot ist allein verantwortlich für Qualität, Verfügbarkeit, Rechtmäßigkeit und Sicherheit seiner Leistungen. Er beantwortet Fragen der Mitglieder zur Mitgliedschaft zeitnah und bearbeitet Beschwerden selbst. Perq unterstützt er bei Beschwerden, behördlichen Anfragen und sicherheitsrelevanten Vorgängen unverzüglich mit den nötigen Informationen.

Der Spot verletzt mit seinen Angeboten keine Rechte Dritter und schadet dem Ruf von Perq nicht.

§ 8. Zahlungsabwicklung über Stripe

Zahlungen der Mitglieder laufen über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, „Stripe“). Für bezahlte Pläne richtet der Spot über die Plattform ein Zahlungskonto bei Stripe ein (Stripe Connect). Dazu schließt er einen eigenen Vertrag mit Stripe und akzeptiert die Stripe-Nutzungsbedingungen einschließlich der Vereinbarung für verbundene Konten (https://stripe.com/de/legal/connect-account). Die Zustimmung gibt er auf der Plattform, Perq übermittelt sie mit Zeitpunkt und IP-Adresse an Stripe. Stripe prüft die Identität des Spots nach seinen Regeln. Ohne eingerichtetes Zahlungskonto kann der Spot nur Gratis-Pläne anbieten.

Perq zieht die Beiträge der Mitglieder als Plattform im Namen und für Rechnung des Spots ein. Der Spot ist Zahlungsempfänger und Händler der Zahlung, sein Name erscheint auf dem Kontoauszug des Mitglieds. Stripe leitet jeden eingezogenen Beitrag an das Zahlungskonto des Spots weiter und behält daraus die Provision von Perq nach § 10 ein. Perq verwahrt keine Gelder des Spots über diesen Weg hinaus. Mit der Zahlung über die Plattform erfüllt das Mitglied seine Zahlungspflicht gegenüber dem Spot.

Der Spot bevollmächtigt Perq, die Beiträge über die Plattform einzuziehen, wiederkehrende Zahlungen einzurichten, zu ändern und zu beenden, Rückerstattungen nach § 12 auszulösen und Anfechtungen gegenüber Stripe zu beantworten.

Stripe zahlt das Guthaben des Spots monatlich zum 1. auf das hinterlegte Bankkonto aus. Der Spot kann den Rhythmus nicht ändern. Stripe kann Auszahlungen nach seinen Bedingungen zurückhalten, verzögern oder von Prüfungen abhängig machen. Darauf hat Perq keinen Einfluss. Die Kosten der Zahlungsabwicklung bei Stripe für Einzug, Weiterleitung, Auszahlung, Rückerstattungen und Anfechtungen trägt Perq. Leistungen, die der Spot selbst bei Stripe beauftragt, und Kosten seiner eigenen Bank trägt er selbst.

Schlägt der Einzug bei einem Mitglied fehl, fällt keine Provision an und Perq schuldet dem Spot den Beitrag nicht. Stripe wiederholt den Einzug. Bis zum Zahlungseingang ist der Pass des Mitglieds gesperrt. Geht der Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten fehlgeschlagenen Einzug ein, endet die Mitgliedschaft und der offene Beitrag wird nicht weiter eingezogen.

Zahlungsdaten der Mitglieder verarbeitet nur Stripe. Der Spot sieht in seinem Zahlungskonto die weitergeleiteten Beträge, keine Kartendaten und keine Namen der Mitglieder.

Der Spot schuldet alle Steuern und Abgaben auf seine Einnahmen. Perq nimmt gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an Finanzbehörden vor, etwa nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, und verarbeitet dafür die nötigen Daten des Spots. Der Spot teilt die dafür erforderlichen Angaben auf Nachfrage unverzüglich mit.

Die Bestätigungen, die Perq dem Mitglied für den Spot schickt, sind keine Rechnungen im Sinne des § 14 UStG. Verlangt ein Mitglied eine Quittung oder Rechnung, erteilt sie der Spot. Perq stellt ihm dafür Betrag, Datum, Plan und Kennung der Mitgliedschaft bereit, nicht Name oder Kontaktdaten des Mitglieds.

§ 9. Tarife

Perq bietet Tarife an, die sich in Provision, Grundgebühr und Funktionen unterscheiden. Welche Tarife es gibt, was sie kosten und welche Funktionen sie enthalten, zeigt Perq auf perqapp.de, im Spot-Konto und beim Abschluss.

Für den Spot gelten die Konditionen, die Perq beim Abschluss oder Wechsel seines Tarifs anzeigt. Danach schickt Perq ihm eine Zusammenfassung seiner Konditionen per E-Mail: Tarif, Provision, Grundgebühr und Laufzeit, Probemonat, Funktionen und ab wann sie gelten. Die aktuellen Konditionen sieht der Spot jederzeit im Spot-Konto.

Ändert Perq die Konditionen eines Tarifs, entsteht eine neue Fassung des Tarifs. Sie gilt für Spots, die den Tarif danach abschließen. Ohne Ankündigung nach Absatz 5 behält ein Spot seine Fassung, bis er selbst wechselt. Den Anzeigenamen eines Tarifs kann Perq ändern, ohne dass sich seine Konditionen ändern.

Perq darf einer Fassung jederzeit Funktionen hinzufügen oder ihre Grenzen erhöhen. Funktionen wegnehmen oder Grenzen senken geht nur über eine neue Fassung nach Absatz 5.

Perq kann bestehende Spots auf eine neue Fassung ihres Tarifs umstellen. Perq kündigt das mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail an und nennt die neuen Konditionen. Der Spot kann bis zum Wirksamwerden den Plattformvertrag kündigen, bei einem Tarif mit Grundgebühr auch nur diesen Tarif. Kündigt er, gelten für ihn bis zum Ende die bisherigen Konditionen. Eine höhere Grundgebühr gilt frühestens ab der nächsten Verlängerung nach dem Wirksamwerden. Bei einem Abschluss über Apple oder Google gelten für Preisänderungen zusätzlich deren Regeln.

Jeder Spot beginnt in einem Tarif für kostenlose Mitgliedschaften (derzeit „The Basic“). Veröffentlicht er seinen ersten bezahlten Plan, wechselt er in den aktuellen Tarif für bezahlte Mitgliedschaften ohne Grundgebühr (derzeit „The Regular“). Vor der Veröffentlichung zeigt Perq diesen Tarif mit seiner Provision. Mit der Bestätigung des Spots gilt er ab diesem Zeitpunkt. Perq speichert die Bestätigung mit Zeitpunkt und Provisionssatz.

Endet ein Tarif mit Grundgebühr, gilt wieder der Tarif ohne Grundgebühr, den der Spot vorher hatte. Bietet der Spot bezahlte Mitgliedschaften an und erlaubt dieser Tarif sie nicht, gilt der aktuelle Tarif für bezahlte Mitgliedschaften ohne Grundgebühr.

Für Spots mit mehreren Standorten oder besonderen Anforderungen kann Perq individuelle Konditionen vereinbaren (derzeit „Large Scale“). Eine solche Vereinbarung bedarf der Textform und geht den Regeln dieser Spot-AGB zu Tarifen vor, soweit sie etwas anderes sagt.

§ 10. Provision und Rechnungen

Die Provision ist der Prozentsatz des geltenden Tarifs vom Bruttobeitrag. Bruttobeitrag ist der Betrag, den das Mitglied für die jeweilige Periode tatsächlich zahlt, einschließlich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer des Spots. Ob und wie viel Umsatzsteuer der Spot schuldet, ändert die Provision nicht.

Die Provision fällt bei jeder erfolgreichen Zahlung an. Für fehlgeschlagene Zahlungen und für kostenlose Mitgliedschaften fällt keine Provision an. Wechselt ein Mitglied innerhalb einer Periode in einen teureren Plan, wird die anteilige Differenz als eigene Zahlung eingezogen. Auf sie fällt die Provision mit dem Satz an, der für diese Mitgliedschaft gilt.

Perq behält die Provision bei jeder Zahlung als Plattformgebühr über Stripe aus dem weitergeleiteten Beitrag ein. Beträge werden kaufmännisch auf volle Cent gerundet.

Wechselt der Spot den Tarif, gilt der neue Provisionssatz für Mitgliedschaften, die ab dem Wechsel abgeschlossen werden, sofort. Für Mitgliedschaften, die beim Wechsel schon laufen, gilt er ab ihrer nächsten Verlängerung. Die laufende Periode bleibt beim bisherigen Satz. Das gilt in beide Richtungen, auch wenn ein Tarif mit Grundgebühr endet.

Perq kann einem Spot zeitlich begrenzt einen niedrigeren Provisionssatz einräumen (Aktion). Satz und Dauer nennt Perq in Textform. Nach der Aktion gilt wieder der Satz des Tarifs.

Perq stellt dem Spot bis zum 15. des Folgemonats eine Rechnung über die Provision des Vormonats aus. Sie ist durch den Einbehalt bereits beglichen. Für Monate ohne Provision gibt es keine Rechnung. Übersteigen zurückgegebene Provisionen die einbehaltenen, erhält der Spot eine Rechnungskorrektur. Der Spot stimmt dem Empfang von Rechnungen in elektronischer Form zu. Rechnungen stehen im Spot-Konto bereit.

Perq ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Auf Provision und Grundgebühr erhebt Perq deshalb keine Umsatzsteuer, und die Rechnungen von Perq weisen keine aus. Entfällt die Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Perq kündigt das mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an.

§ 11. Tarife mit Grundgebühr

Einen Tarif mit Grundgebühr (derzeit „Local Hero“) schließt der Spot auf perqapp.de bei Perq oder in der App Perq für Spots über den App Store von Apple oder über Google Play ab. Schließt er bei Perq ab, zieht Perq die Grundgebühr über Stripe im Voraus für die gewählte Laufzeit von der hinterlegten Karte ein. Schließt er über Apple oder Google ab, verkaufen diese das Abo und rechnen die Grundgebühr ab. Es gilt der Preis, den Apple oder Google beim Abschluss anzeigen, einschließlich der Umsatzsteuer, die sie erheben. Für Zahlung, Verlängerung, Kündigung und Erstattung gelten dann zusätzlich deren Bedingungen.

Ein Abo gilt für den Spot, für den es abgeschlossen wurde. Es lässt sich nicht auf einen anderen Spot übertragen, auch nicht über „Käufe wiederherstellen“.

Die Laufzeit beträgt einen Monat oder ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn der Spot nicht vor ihrem Ende kündigt. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Laufzeit gilt ab dem Ende der laufenden Laufzeit. Der Tarif gilt ab dem Abschluss. Die Provision ändert sich nach § 10 Absatz 4.

Bietet Perq beim Abschluss einen kostenlosen Probemonat an, erhält ihn jeder Spot nur einmal, gleich ob er bei Perq, über Apple oder über Google abschließt. Im Probemonat gelten alle Funktionen und die Provision des Tarifs. Kündigt der Spot vor dem Ende des Probemonats, endet der Tarif mit dem Probemonat und es fällt keine Grundgebühr an. Sonst beginnt danach die bezahlte Laufzeit. Bei einem Abschluss über Apple oder Google entscheiden diese zusätzlich, ob das jeweilige Konto einen Probemonat erhält.

Der Spot kann den Tarif jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit oder des Probemonats kündigen:

  • bei einem Abschluss bei Perq im Spot-Konto auf perqapp.de oder in Textform an kontakt@perqapp.de,
  • bei einem Abschluss über Apple in den Abo-Einstellungen seiner Apple-ID,
  • bei einem Abschluss über Google in Google Play unter „Abos“.

Eine bezahlte Laufzeit wird nicht anteilig erstattet. Erstattet Perq die Grundgebühr einer Laufzeit vollständig, endet der Tarif sofort. Erstattungen bei Apple und Google richten sich nach deren Regeln.

Schlägt die Zahlung der Grundgebühr fehl, bleibt der Tarif 14 Tage erhalten, damit der Spot die Zahlung nachholen kann. Danach endet er.

Mit dem Ende des Tarifs gilt § 9 Absatz 7. Die Kündigung des Tarifs beendet nicht den Plattformvertrag. Perq kann den Tarif aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere wenn der Plattformvertrag endet. Eine im Voraus gezahlte Grundgebühr für die Zeit danach erstattet Perq anteilig, soweit Perq selbst abgerechnet hat.

Über die Grundgebühr bei einem Abschluss bei Perq erhält der Spot mit jeder Zahlung eine Rechnung. Bei einem Abschluss über Apple oder Google stellen diese den Beleg aus.

§ 12. Widerruf, Kündigung, Rückerstattungen und Anfechtungen

Mitglieder haben bei bezahlten Mitgliedschaften gegenüber dem Spot ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Perq nimmt den Widerruf für den Spot entgegen und erstattet dem Mitglied über Stripe den Betrag, der ihm nach den Nutzungsbedingungen zusteht. Hat das Mitglied den sofortigen Start verlangt, behält der Spot den anteiligen Wertersatz für die genutzte Zeit. Stripe bucht den erstatteten Betrag anteilig vom weitergeleiteten Beitrag des Spots zurück. Perq gibt die Provision für den erstatteten Anteil an den Spot zurück. Kosten der Zahlungsabwicklung trägt Perq.

Mitglieder können jederzeit zum Periodenende kündigen, auch ohne Anmeldung über perqapp.de/kuendigen. Nach der Kündigung erfolgt kein weiterer Einzug und es fällt keine weitere Provision an. Beiträge für die laufende Periode werden nicht anteilig erstattet, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

Perq darf Mitgliedern nach billigem Ermessen ganz oder teilweise erstatten, um Beschwerden, Rechtsstreitigkeiten oder Reputationsrisiken zu lösen. Perq berücksichtigt dabei die Interessen des Spots und hört ihn an, soweit möglich. Für den erstatteten Anteil gibt Perq die Provision an den Spot zurück. Die Rückbuchung erfolgt wie bei einem Widerruf.

Ficht ein Mitglied eine Zahlung bei seiner Bank an, beantwortet Perq die Anfechtung für den Spot mit den Vertrags- und Einlösungsdaten der Plattform. Der Spot liefert weitere Belege unverzüglich. Mit der Anfechtung bucht Stripe den an den Spot weitergeleiteten Betrag abzüglich der Provision zurück. Die Anfechtungsgebühr von Stripe trägt Perq. Gewinnt der Spot, erhält er den Betrag zurück. Verliert er, bleibt es dabei.

Reicht das Guthaben des Spots für eine Rückbuchung nicht aus, entsteht eine Forderung von Perq gegen den Spot in dieser Höhe. Perq darf sie mit künftigen Beiträgen des Spots verrechnen, indem sie zusätzlich zur Provision aus den nächsten Zahlungen einbehalten wird. Der Spot sieht offene Forderungen und Verrechnungen im Spot-Konto.

§ 13. Ranking

Die Reihenfolge und Hervorhebung von Spots und Plänen in der Plattform bestimmt sich nach diesen Hauptparametern:

  • räumliche Nähe des Spots zum Standort oder Suchgebiet des Mitglieds,
  • Übereinstimmung mit Suchbegriff, Filtern und Kategorien,
  • Vollständigkeit, Aktualität und Qualität von Profil und Plänen,
  • Interaktionen der Mitglieder, insbesondere Abschlüsse und Einlösungen.

Die räumliche Nähe hat das größte Gewicht, weil Vorteile vor Ort eingelöst werden. Perq kann die Gewichtung im Rahmen der Weiterentwicklung anpassen. Wesentliche Änderungen der Hauptparameter teilt Perq nach § 20 mit.

Der Spot kann das Ranking nicht durch Zahlungen an Perq beeinflussen. Auch der Tarif des Spots ändert das Ranking nicht. Sollte Perq das künftig anbieten, beschreibt Perq es vorher in diesen Spot-AGB.

§ 14. Datenschutz

Perq und der Spot halten das Datenschutzrecht ein, insbesondere die DSGVO.

Perq ist Verantwortlicher für die Daten der Mitglieder auf der Plattform: Konto, Mitgliedschaften, Zahlungen, Einlösungen und Kommunikation. Perq informiert die Mitglieder in der Datenschutzerklärung auch darüber, welche Daten der Spot sieht. Zahlungsdaten verarbeitet Stripe in eigener Verantwortung.

Der Spot sieht von Mitgliedern nur, was er für die Einlösung und die Verwaltung seiner Mitgliedschaften braucht:

  • beim Scan den Namen des Mitglieds, den Plan und die Zahl seiner Besuche beim Spot,
  • im Spot-Konto Einlösungen mit Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens, Zeitpunkt und scannendem Teammitglied,
  • Zahlen zu Abschlüssen, Kündigungen, Einlösungen, Umsätzen und Auszahlungen.

E-Mail-Adressen und Zahlungsdaten der Mitglieder erhält der Spot nicht.

Für die Daten, die der Spot so zur Kenntnis nimmt, ist er eigener Verantwortlicher. Er verwendet sie nur, um die jeweilige Mitgliedschaft einzulösen und zu verwalten. Eine Speicherung außerhalb der Plattform, eine Nutzung zu Werbezwecken und eine Weitergabe an Dritte sind unzulässig. Der Spot verpflichtet sein Team entsprechend. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist zwischen Perq und dem Spot nicht erforderlich, weil keine Partei für die andere nach Weisung verarbeitet.

Perq darf aggregierte, anonyme Statistiken über die Nutzung der Plattform zu eigenen Zwecken verarbeiten. Nach Ende des Plattformvertrags hat der Spot keinen Zugang zu den Daten mehr. § 19 bleibt unberührt.

§ 15. Marken, Material und Marketing

Der Spot räumt Perq für die Dauer des Plattformvertrags ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht an Name, Logo und den von ihm bereitgestellten Bildern und Texten ein, soweit es nötig ist, um ihn und seine Pläne auf der Website, im Perq Pass, in E-Mails und in den Kanälen von Perq (einschließlich Newsletter und soziale Medien) darzustellen.

Perq darf den Spot und beispielhafte Pläne als Referenz nennen, etwa gegenüber anderen Spots, Investoren oder Presse. Eine weitergehende Nutzung stimmt Perq mit dem Spot ab.

Der Spot darf Name und Logo von Perq nutzen, um seine Teilnahme zu kennzeichnen, nach den Gestaltungsvorgaben von Perq. Perq stellt dem Spot auf Anfrage Werbematerial bereit und nennt bei der Anfrage Umfang und Bedingungen. Das Material bleibt Eigentum von Perq und wird nur für Perq verwendet.

Alle Rechte an der Plattform, ihren Inhalten, Designs, Programmen und Datenbanken liegen bei Perq oder ihren Lizenzgebern.

§ 16. Nachrichten an Mitglieder

Enthält der Tarif des Spots die Funktion, kann der Spot über die Plattform Nachrichten an seine Mitglieder senden. Perq versendet sie in eigenem Namen als Neuigkeiten des Spots per E-Mail oder als Nachricht an den Perq Pass. Der Spot bestimmt Inhalt und Zeitpunkt. Perq bestimmt Empfängerkreis, Kanal, Häufigkeit, Gestaltung und Abmeldung und kann eine Nachricht ablehnen oder stoppen. Der Spot erhält keine Kontaktdaten der Mitglieder, nur Zahlen zum Versand.

Nachrichten gehen nur an Mitglieder mit laufender Mitgliedschaft beim Spot, die nicht widersprochen haben. Der Spot schreibt nur über eigene Leistungen, die mit der Mitgliedschaft zusammenhängen, etwa Öffnungszeiten, Angebot, Vorteile oder Veranstaltungen.

Der Spot verantwortet den Inhalt seiner Nachrichten. Er hält Wettbewerbs-, Preisangaben- und Jugendschutzrecht ein und stellt Perq von Ansprüchen Dritter wegen seiner Inhalte nach § 18 frei. Perq legt eine Höchstzahl von Nachrichten je Monat fest und zeigt sie im Spot-Konto.

§ 17. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln Informationen aus dem Plattformvertrag, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Das gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig bekannt waren oder werden, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder offengelegt werden müssen. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 18. Haftung und Freistellung

Der Spot haftet den Mitgliedern für seine Leistungen und für Verstöße gegen Verbraucherschutz-, Produkthaftungs- und sonstige Pflichten aus seiner Leistungserbringung.

Der Spot stellt Perq, ihre Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit sie darauf beruhen, dass der Spot seine Pflichten aus diesen Spot-AGB verletzt hat, seine Pläne oder Leistungen rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder mangelhaft oder gesundheitsgefährdend waren. Perq informiert den Spot unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

Perq haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Perq nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und zusätzlich auf die Entgelte, die Perq in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis von diesem Spot erhalten hat, mindestens auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel und aus einer Garantie bleiben unberührt. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Perq.

§ 19. Laufzeit, Kündigung und Abwicklung

Der Plattformvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Spot kann jederzeit kündigen: in der App Perq für Spots oder im Spot-Konto auf perqapp.de über „Konto löschen“, ohne Anmeldung über perqapp.de/kuendigen oder per E-Mail an kontakt@perqapp.de. Die Kündigung wird wirksam, sobald die letzte Mitgliedschaft des Spots beendet ist. Dazu beendet der Spot seine Pläne nach § 5 Absatz 4. Tut er das nicht, beendet Perq sie für ihn und informiert die Mitglieder. Für bis dahin laufende Mitgliedschaften fällt die Provision weiter an. Ein Tarif mit Grundgebühr, den der Spot über Apple oder Google abgeschlossen hat, endet nicht von selbst. Der Spot kündigt ihn dort nach § 11 Absatz 5.

Perq kann mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen und nennt dabei die Gründe. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Perq liegt insbesondere vor bei wesentlichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Spot-AGB oder geltendes Recht, bei Rückbuchungen oder Anfechtungen in erheblichem Umfang, bei Insolvenzantrag, bei Rufschädigung oder bei Inaktivität des Spot-Kontos über zwölf Monate. Auch dann erhält der Spot eine Begründung, soweit Gesetz oder Behörde nicht entgegenstehen. Die Frist von 30 Tagen entfällt, wenn Perq rechtlich zur Beendigung verpflichtet ist, der Spot wiederholt verstoßen hat oder ein zwingender Grund vorliegt.

Bei begründetem Verdacht auf einen schweren Verstoß, Missbrauch oder eine Rechtsverletzung kann Perq den Zugang vorübergehend sperren. § 4 Absatz 4 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

Das Ende des Plattformvertrags lässt bestehende Mitgliedschaften unberührt, bis sie zum Periodenende auslaufen. Der Spot bleibt zu ihrer Erfüllung verpflichtet. Das Zahlungskonto bleibt bei Stripe. Perq darf bis 90 Tage nach Vertragsende Rückerstattungen nach § 12 auslösen. Stammdaten, Bankverbindung und Abrechnungsdaten bleiben für die Abwicklung und für gesetzliche Aufbewahrungsfristen gespeichert. Danach wird das Spot-Konto gelöscht.

§ 20. Änderungen dieser Spot-AGB

Perq kann diese Spot-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform, veränderten Kosten oder Marktbedingungen oder aus Gründen der Sicherheit. Rückwirkende Änderungen gibt es nur, wenn Gesetz oder Behörde sie verlangen oder sie den Spot begünstigen.

Perq kündigt Änderungen per E-Mail an die im Spot-Konto hinterlegte Adresse an. Zwischen Zugang und Inkrafttreten liegen mindestens 15 Tage. Die Frist verlängert sich angemessen, wenn der Spot technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Kürzere Fristen gelten nur bei gesetzlicher oder behördlicher Pflicht oder zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Plattform, Mitglieder oder Spots.

Der Spot kann den Plattformvertrag bis zum Inkrafttreten kündigen. Die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Ankündigung wirksam, § 19 Absatz 2 gilt entsprechend. Auf die Frist kann der Spot in Textform oder durch eine eindeutige Handlung verzichten, etwa indem er nach Zugang einen neuen Plan anlegt.

Widerspricht der Spot nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Darauf und auf das Kündigungsrecht weist Perq in der Ankündigung hin. Widerspricht der Spot, kann jede Seite nach § 19 kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.

Die Konditionen eines bestehenden Tarifs ändern sich nur nach § 9 Absatz 5. Individuell vereinbarte Konditionen ändern sich nur durch Vereinbarung in Textform.

§ 21. Schluss

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, auch die Aufhebung dieser Klausel.

Der Spot überträgt Rechte und Pflichten aus dem Plattformvertrag nur mit Zustimmung von Perq in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt. Perq darf den Plattformvertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Verkaufs auf einen Rechtsnachfolger übertragen und informiert den Spot 30 Tage vorher. Der Spot kann dann bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.

Der Spot rechnet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Perq darf den Spot auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Kontakt: Perq Ventures UG (haftungsbeschränkt), Stieglitzstraße 17, 26919 Brake, E-Mail kontakt@perqapp.de.

perq.

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